Patente – Schutz technischer Innovationen

Aktuelles

Diese Vorlesung wurde letztmalig im Sommersemester 2024 angeboten.

Die letzte reguläre Prüfung (auch für Erstversuche) findet im Wintersemester 2024/25 statt. Die letzte Prüfungsmöglichkeit für Wiederholungsprüfungen wird im Sommersemester 2025 angeboten.

Inhalt der Vorlesung

Die Innovationsfähigkeit unserer Unternehmen stellt einen wesentlichen Faktor unseres wirtschaftlichen Erfolgs dar. Dem patentrechtlichen Schutz der technischen Innovationen kommt dabei ein bedeutender Stellenwert zu. Daher kommen besonders Ingenieure regelmäßig mit patentrechtlichen Fragestellungen in Berührung. Dies betrifft Fragen der Erlangung und Durchsetzung technischer Schutzrechte sowie häufig auch Fragen im Zusammenhang mit dem, dem Patentrecht eng verwandten Arbeitnehmererfinderrecht. Im Rahmen der Vorlesung sollen Grundkenntnisse des nationalen und internationalen Patentrechts vermittelt werden, wobei insbesondere die im beruflichen Alltag häufig auftretenden praktischen Fragestellungen im Mittelpunkt stehen.

Im Rahmen der Vorlesung werden folgende Aspekte des nationalen und internationalen Patentrechts sowie des Arbeitnehmererfinderrechts behandelt:

  • Deutsches, europäisches und internationales Anmeldeverfahren
  • Schutzvoraussetzungen (formales und materielles Patentrecht)
  • Durchsetzung technischer Schutzrechte
  • Vernichtung technischer Schutzrechte
  • Arbeitnehmererfinderrecht – Pflichten und Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Organisatorisches